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Aufnahmebedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden


1. Die Hundepension Rosbach GmbH i.G. nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Betreuung. Der Besitzer konnte die Hundepension/Hundetagesstätte vorab besichtigen. Die Hundepension verpflichtet sich den Hund artgerecht im Haus unterzubringen und zu versorgen.

Das Futter ist vom Halter mitzubringen, falls nicht eine hauseigene Futtervariante gewählt wurde. Eine fest Pensionsbuchung ist nur mit vorheriger persönlicher Anmeldung möglich, um Ihren Hund persönlich kennenzulernen. Vor einem längeren Aufenthalt sollte eine Probe-Nacht gebucht werden, um das Verhalten des Hundes einschätzen zu können.

Bei Neukunden verlangen wir die Vorlage des Personalausweises, dieser wird in Kopie Ihren Unterlagen beigefügt. Der Halter verpflichtet sich, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzugeben und wieder ab-zuholen.

Voraussetzung für einen Platz in unserer Hundepension/ -tagesstätte ist ein gültiger Impfschutz, Impfpass oder ggf. Heimtierausweis, sowie eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung. Beides ist bei Abgabe des Hundes mitzubringen und wird in Kopie den Unterlagen beigefügt.

Kosten für eventuell entstandene Schäden, die ein Hund während seines Aufenthalts in unserer Pension verursacht, sind vom Hundehalter komplett zu übernehmen, falls seine Haftpflichtversicherung diese nicht abdeckt.

Grundsätzlich nehmen wir nur gesunde, geimpfte und gut sozialisierte Hunde auf. Hündinnen sollten kastriert sein. Rüden können unkastriert sein, sollten aber vorzugsweise gechipt sein (Hormon-/Kastra-tionschip), ansonsten werden sie nur nach Absprache aufgenommen.

Weiterhin sollten alle Hunde einen Transponderchip für ihre Kennung haben.

2. Die Preise der Hundepension werden grundsätzlich pro Aufenthalts- bzw. Anwesenheitstag berechnet, d. h. bei Pensionsgästen, dass der erste bis letzte Aufenthaltstag (Ein-/ Auschecken) berechnet werden. Bei der Tagesstätte werden immer ganze Tage berechnet, auch wenn der Hund schon früher abgeholt oder später gebracht werden sollte.

Unsere Abgabe und Abholzeiten:

Tagesstätte: Abgabe ab 7.00 Uhr, Abholung bis 18.00 Uhr

Pension generell: 24-Std-Regelung, z.B. 12.00 Uhr Abgabe – Folgetag 12.00 Uhr Abholung

Pension
(bei einem längerfristigen Aufenthalt): Abgabe ab 18.00 Uhr, Abholung bis 11.00 Uhr

Um den reibungslosen Ablauf bei längerfristig untergebrachten Hunde zu gewährleisten, wäre die Abgabe nach dem Tagesgeschäft wünschenswert. Ist dies zeitlich nicht möglich, bitten wir um vorherige Absprache.

Für einmalige Übernachtungen gilt: wird ein Hund am Abgabetag bereits ganztägig (ab 7.00 Uhr) abgegeben und am Abholtag ganztägig (um 18.00 Uhr) geholt, berechnen wir zusätzlich einmalig 1/2 Tagespauschale von 14 €.

Auch wenn wir an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden für Ihren Vierbeiner da sind, bitten wir darum diese Kernzeiten zum Wohle unserer Pensionsgäste unbedingt zu beachten. Nur so können wir die notwendigen Ruhephasen der Hunde und einen reibungslosen organisatorischen Ablauf des Betriebs gewährleisten.

Sollte ihr Hund aus gesundheitlichen Gründen in die Kranken- oder Quarantänestation müssen, wird eine zusätzliche Aufwandspauschale von 20 €/Tag berechnet.

Spaziergänge „Gassi gehen“ werden je nach Aufwand mit 7,50 €/Tag berechnet.

3. Bitte bringen Sie folgendes für Ihren Hund mit: Trockenfutter oder ggf. Dosenfutter in ausreichender Menge für den Zeitraum des Aufenthaltes, bei Nachkauf von Futter unsererseits muss der Hundehalter den gesamten Sack Neufutter bezahlen. Teilmengen daraus können nicht berechnet werden, der verbleibende Rest ist Ihr Eigentum und kann dann selbstverständlich mitgenommen werden.

BARF-Fleisch ist nicht mitzubringen, da wir es aus dem angeschlossenen Futterladen auf unserem Gelände selber beziehen, um die Aufrechterhaltung der Kühlkette gewährleisten zu können.

Bei unseren Pensionsgästen bitten wir ausschließlich nicht quietschendes Spielzeug mitzubringen.

Weiterhin ist das Halsband, ggf. Brustgeschirr und die Leine des Hundes mitzubringen. Ein Hundekissen, Decke, Futterschalen etc. stellt die Hundepension zur Verfügung.

Um Ihrem Hund den gewohnten Geruch von „zu Hause“ zu ermöglichen, können Sie gerne ein eigenes T-Shirt, Schal o. ä. mitbringen, dass dem Hund dann mit in seinen Schlafplatz gelegt wird.

Bitte erstellen Sie bei Besonderheiten in der Fütterung oder bei Medikamentengabe einen detaillierten Futterplan.

Wasser und Pflege (Bürsten etc.) wird selbstverständlich von uns ausreichend zur Verfügung gestellt.

In der Pension wird 2 x täglich gefüttert (morgens und abends). Wünschen Sie eine andere Regelung, informieren Sie uns bitte über den Hundehalterfragebogen.

4. Sobald eine verbindliche Buchung bei uns eingeht, gilt dieser Zeitraum als reserviert und es wird zeitnah eine diesbezügliche Rechnung erstellt. Nach Erhalt sind 75% des Rechnungsbetrages umgehend per Vor-kasse zu begleichen. Der verbleibende Restbetrag von 25% ist bei Abholung des Hundes in bar oder EC-Karte zu begleichen.

5. Stornierung: Kann eine Buchung bzw. Reservierung nicht wahrgenommen werden oder Termine werden kurzfristig abgesagt bzw. nicht in Anspruch genommen, wird bei der Tagestätte der volle Preis fällig.

Bei der Pension fallen folgende Stornogebühren an:

3 Monate vor Anreise: 30% der Unterbringungskosten

2 Monate vor Anreise: 50% der Unterbringungskosten

weniger als 1 Monat vor Anreise: 75% der Unterbringungskosten

Bei Nichtanreise ohne Mitteilung an die Pension werden die gesamten Unterbringungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Stornierung bekommen Sie eine Rechnung über die geleistete Zahlung, die Sie ggf. bei einer vorhandenen Reiserücktrittversicherung einreichen können.

6. Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund entwurmt, ausreichend geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.

Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass die notwendige tiermedizinische Versorgung von einem Tierarzt bzw. Tierklinik unserer Wahl übernommen wird. In diesem Falle wird eine Aufwandspauschale von 30 €/Stunde für den Zeitaufwand inkl. Fahrzeit/-kosten berechnet. Die Tierarztrechnung wird ggf. vom Tierarzt / Tierklinik direkt an den Halter gestellt.

Geht die Hundepension Rosbach GmbH in finanzielle Vorleistung, verpflichtet sich der Hundehalter die gesamten Tierarzt /-klinikkosten bei Abholung seines Hundes sofort zu begleichen.

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

7. Die Hundepension Rosbach GmbH inklusive ihrer Mitarbeiter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die im Rahmen des gemeinsamen Aufenthaltes im Rudel auf den Auslaufflächen beim Toben und Spielen entstehen könnten. Bei Verletzungen dieser Art kommt der Halter des verursachenden Hundes bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf. Eine Haftung für einen entlaufenen oder gestohlenen Hund, sowie dessen Todesfall wird ausgeschlossen.

Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er seinen Hund auf eigene Gefahr in die Hundepension Rosbach gibt. Der Tierhalter bleibt Eigentümer seines Hundes im Sinne von §833 BGB während des gesamten Aufenthaltes und Betreuungszeit in der Pension.

Für verursachte Personen- oder Sachschäden durch den Hund während seines Aufenthaltes in der Pension, haftet der Hundehalter, sofern nicht die Mitarbeiter der Pension diesen Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.

Bei Verlust oder Schäden an mitgebrachten persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

8. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltszeit im Vorfeld nicht verlängert, ist die Hundepension Rosbach GmbH berechtigt, nach einer Übergangszeit von 10 Tagen den Hund woanders unterzubringen.

9. Der Hundehalter erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial oder ähnlichen Aufzeichnungen, die während des Aufenthaltes in der Hundepension Rosbach GmbH entstanden sind, an diese abtritt. Selbstverständlich werden bei Veröffentlichungen keine persönlichen Daten des Halters preisgegeben.

10. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Bei der Tagesstätte wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte. Bei Übernachtungszeiträumen in unserer Pension wird für den betreffenden Zeitraum jeweils ein Vertrag abgeschlossen.

12. Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass seine angegebenen personenbezogenen Daten und Informationen zu seinem Hund von der Hundepension Rosbach GmbH solange aufbewahrt und gespeichert werden, wie notwendig. Eine Weitegabe an Dritte wird nicht erfolgen.

Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass unser qualifiziertes Personal die Beaufsichtigung Ihres Hundes mit größter Sorgfalt und Verantwortung übernimmt. Es bleibt aber nicht aus-zuschließen, dass Unverträglichkeiten in der Rudelhaltung zu kleineren Rangeleien und Problemen führen können, auf die wir selbstverständlich sofort reagieren werden.

Wir freuen uns auf Ihren Hund !

Gültig ab 18. Juni 2018